AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Norge‐Fishing‐Club Norway AS
Vedvikveien 24
7993 Gutvik, Norwegen
(Stand Januar 2020)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zum norwegischen Reisevertragsrecht und regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Reisenden (im Folgenden Kunde genannt) und der Norge‐Fishing‐Club Norway AS (im Folgenden Norge‐Fishing‐Club genannt) als Anlagenbetreiber.
Die Anreise sowie die Rückreise zum Reiseziel sind nicht Gegenstand unserer eigenen Leistungen. Sofern sich die Tätigkeit des Norge‐Fishing‐Clubs lediglich darauf beschränkt, den Vertrag über einzelne Leistungen (sog. Fremdleistungen) zwischen dem Anbieter dieser einzelnen Fremdleistungen und dem Kunden zustande zu bringen, ohne Rechte und Pflichten bei der Abwicklung dieses Vertrages zu übernehmen, so handelt der Norge‐Fishing‐Club lediglich als Reisevermittler. Solche Fremdleistungen sind in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich gekennzeichnet.
§ 1 Allgemeines
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Norge‐Fishing‐Club und Ihnen als Reisende. Unter dem Begriff Kunden sind sowohl Unternehmer als auch Ver‐ braucher zu verstehen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständi‐ gen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä‐ tigkeit zugerechnet werden kann. Soweit die Bedingungen nicht explizit zwischen den Rechtsbeziehungen mit Unternehmern oder Verbrauchern unterscheiden, gelten die einzelnen Bestimmungen für beide Kundenkreise.
1.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
2. Vertragssprache, Anwendbares Recht (Rechtswahl) und Gerichtsstandsvereinbarung
2.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien (also zwischen dem Norge‐Fishing‐Club und seiner Kunden) gilt ausschließlich norwegisches Recht.
2.3. Soweit der Kunden eine Klage gegen den Norge‐Fishing‐Club erhebt, kann er den Norge‐Fishing‐Club nur an dessen Sitz (7993 Gutvik, Norwegen) verklagen.
§ 2 Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit dem Zugang der Reiseanmeldung zu der gewählten Reise bei beim Norge‐Fishing‐Club bietet der Reiseanmelder dem Norge‐ Fishing‐Club den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an (sog. Vertragsangebot). Der Reiseanmelder kann sein Vertragsangebot schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per EMail abgeben. Sofern die Anmeldung auf elektronischem Wege (z.B. per E‐Mail, Internet) erfolgt, wird der Norge‐Fishing‐Club den Eingang der Anmeldung an die von dem Anmelder angegebene EMail‐ Adresse bestätigen. Eine solche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt aber ausdrücklich noch nicht die Annahme der angemeldeten Reise dar, sofern der Norge‐Fishing‐Club nicht ausdrücklich eine Reisebestätigung versendet. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Reiseanmelder auch für alle in seiner Reiseanmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Reiseanmelder wie für seine eigenen einzustehen hat.
2.2 Grundlage des Vertragsangebots des Reiseanmelders sind die Reisebeschreibung des Norge‐Fishing‐Clubs; die auf deren Internetseite (www.norge‐fishing‐club.com) veröffentlichten Informationen sowie etwaige dem Reiseanmelder bereits übermittelte Informationen.
2.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Norge‐Fishing‐Clubs durch Übermittlung der Reisebestätigung zustande.
Die Reisebestätigung stellt also die Urkunde über den Reisevertrag dar.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt des Vertragsangebots des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Norge‐Fishing‐Clubs vor, an das der Norge‐Fishing‐Club für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag mit dem Inhalt der abweichenden Bestätigung kommt zustande, wenn der Reiseanmelder binnen der 14‐tägigen Bindungsfrist gegenüber dem Norge‐Fishing‐ Club die Annahme erklärt.
§ 3 Reisevermittlung, Fremdleistungen
3.1 Zu den eigenen Leistungen des Norge‐Fishing‐Clubs zählt nicht die Hin‐ und Rückfahrt (also An‐ und Abreise) zum bzw. vom Reiseziel.
Der Kunde ist für die An‐ und Abreise selbst verantwortlich. Die hierdurch entstandenen Kosten sind deshalb nicht im Reisepreis enthalten. Die hierdurch entstandenen Kosten trägt der Kunde
also selbst.
3.2 Der Norge‐Fishing‐Club hebt diese Fremdleistungen in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung gesondert hervor. Der Norge‐Fishing‐Club übernimmt bei der Abwicklung dieser Vertragsverhältnisse keine Rechte und Pflichten. Die jeweiligen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Fremdleistung richten sich ausschließlich nach den Vertragsbestimmungen dieser die Fremdleistung erbringenden Leistungsträger, welche dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsschluss ausgehändigt werden.
§ 4 Reisedokumente
4.1 Sind dem Kunden die erforderlichen Reisedokumente nicht bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zugegangen, hat er dies dem Norge‐Fishing‐Club unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, trifft ihn bei etwaigen Schadensersatzansprüchen ein Mitverschulden.
4.2 Der Kunde hat die ihm übermittelten Reisedokumente unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Insbesondere hat er die Übereinstimmung der Reisedokumente mit der Reiseanmeldung zu überprüfen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, trifft ihn bei etwaigen Schadensersatzansprüchen ein Mitverschulden.
§ 5 Leistungen
5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Norge‐Fishing‐ Clubs ergibt sich aus der Reisebeschreibung unter Berücksichtigung der Reisebestätigung bzw. der individuell getroffenen Vereinbarungen.
5.2 Ausdrücklich nicht zu dem Umfang der Leistungen des Norge‐ Fishing‐Clubs zählt die An‐ und Abreise zum Reiseziel, die Verpflegung sowie die Kraftstoffkosten für die Boote, die dem Kunden am Reiseziel zur Verfügung gestellt werden.
5.3 Der Norge‐Fishing‐Club bietet jedoch den Kunden, die per Flugzeug selbst an‐ und abreisen, an ausgewählten Terminen einen Abholservice vom Flughafen Trondheim zu den Unterkünften sowie den Rücktransfer am Abreisetag von der Unterkunft zum Flughafen Trondheim an.
5.4. Der Norge‐Fishing‐Club bietet allen Kunden des Weiteren auch den Transport ihres Sportgepäcks von Dresden zu den Unterkünften in Norwegen und zurück an.
Bestimmungen für den Transport des Sportgepäcks:
‐ transportiert wird pro gebuchten Sportgepäcktransport eine Box (stapelbar, stabile Verpackung, z.B. Plastik, max. Außenmaße 60 x 40 x 43,5 cm, max. 30 kg) sowie 1 Rutenrohr (stabil verpackt, max. 5 kg, max. 1,80 m lang)
‐ Übergepäck wird, insofern der Transport möglich ist, nachberechnet
‐ alle abgegebenen Boxen und Rohre sind mit Namen und Adresse zu versehen
‐ es ist verboten Zigaretten, Alkohol, Drogen und / oder sonstige von der Einfuhr‐/Ausfuhr verbotene Dinge in Ihre Gepäckstücke zu packen
‐ entspricht ein Gepäckstück nicht den Bedingungen, so ist der Norge‐Fishing‐Club berechtigt, den Gepäcktransfer abzulehnen. Die begründet keine Preisminderung.
5.4 Der Norge‐Fishing‐Club behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistung zu erklären, über die der Kunde vor Vertragsabschluss informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
§ 6 Leistungs‐ und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Norge‐Fishing Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Stattdessen kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Norge‐Fishing‐Club in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) nach der Erklärung des Norge‐ Fishing‐Clubs über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
§ 7 Bezahlung
Nach Zugang der Anzahlungsrechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 200 € pro Person fällig. Diese Anzahlung ist binnen 7 Tagen, gerechnet ab dem Zugang der Anzahlungsrechnung bei dem Kunden, zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist zahlbar vor Ort oder per Überweisung.
§ 8 Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt
8.1 Der Kunde kann vor Reiseantritt jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Rechtsfolgen des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Norge‐Fishing‐ Club. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (E‐Mail: info@nfcnorway.com).
8.2 Auch der Nichtantritt der Reise gilt als Rücktritt des Kunden von dem Reisevertrag.
8.3 Tritt der Kunde von dem Reisevertrag zurück oder seine Reise nicht an, so verliert der Norge‐Fishing‐Club den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und der Kunde seinen Anspruch auf Reiseleistungen.
8.4 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Norge‐Fishing‐Club statt des Reisepreises aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe des Ersatzanspruches (also der Entschädigung) des Norge‐Fishing‐Clubs richtet sich bis zum Rücktritt / Nichtantritt nach den nachfolgend aufgeführten Pauschalbeträgen:
‐ bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises pro Person
‐ 55 bis 42 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises pro Person
‐ ab 41 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises pro Person
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Norge‐Fishing‐Club in dem konkreten Einzelfall im Hinblick auf den Rücktritt bzw. Nichtantritt der Reise kein oder nur ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
8.5 Ggf. von dem Kunden vor seiner Rücktrittserklärung bzw. dem Nichtantritt geleistete Zahlungen, die die o.g genannten Pauschalbeträge in dem konkreten Einzelfall übersteigen, werden dem Kunden zurückgewährt.
8.6 Nach dem Reiseantritt besteht für den Kunden kein Rücktrittsrecht.
§ 9 Vertragsübertragung (Ersatzperson)
9.1 Der Kunde ist bis vor Reiseantritt berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Ersatzperson). Will der Kunde von diesem Recht Gebrauch machen, hat er dies dem Norge‐Fishing‐Club unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und den Dritten zu benennen.
Der Dritte haftet nach Eintritt in den Vertrag neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungserbringern, soweit sie nicht bereits entrichtet worden sind. Darüber hinaus ist der Norge‐Fishing‐Club berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 350 NOK zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Norge‐Fishing‐Club aufgrund der Vertragsübertragung keine oder geringere Kosten entstanden sind.
9.2 Der Norge‐Fishing‐Club ist jedoch berechtigt, dem Eintritt in den Reisevertrag durch den Dritten zu widersprechen, wenn der Dritte die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem Beitritt des Dritten entgegenstehen. In diesem Fall besteht der Reisevertrag gegenüber dem ursprünglichen Kunden fort.
§ 10 Umbuchung
10.1 Nach Zugang der Reisbestätigung ist der Kunde nicht berechtigt, Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, den Ort des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft zu verlangen. Wenn der Norge‐Fishing‐Club dennoch auf Wunsch des Kunden eine Änderung / Umbuchung vornimmt, ist der Norge‐Fishing‐Club berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 350 NOK zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Norge‐Fishing‐Club aufgrund der Vertragsübertragung keine oder geringere Kosten entstanden sind.
10.2 Sollen nach Zugang der Reisebestätigung und 4 Wochen vor Reiseantritt auf Wunsch des Kunden Änderungen/Umbuchungen vorgenommen werden, können diese, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. § 8 Ziffer 8.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die ohne große Aufwendungen realisierbar sind.
§ 11 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Dem Kunden steht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises zu, wenn der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm vertragsgemäß angeboten werden, nicht in Anspruch nimmt.
§ 12 Kündigung durch Norge‐Fishing‐Club Der Norge‐Fishing‐Club ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung durch den Norge‐Fishing‐Club nachhaltig stört. Der Norge‐Fishing‐Club ist ferner berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt er Norge‐Fishing‐Club, so behält der Norge‐Fishing‐Club den Anspruch auf den Reisepreis. Der Norge‐Fishing‐Club muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Norge‐Fishing‐Club nachweisbar aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich erstatteter Beträge durch andere Leistungsträger.
§ 13 Abhilfe, Minderung, Kündigung
13.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Norge‐Fishing‐Club kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Norge‐Fishing‐Club kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass der Norge‐Fishing‐Club eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
13.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
13.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Norge‐Fishing‐Club innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Norge‐Fishing‐Club erkennbaren Grund nicht zugemutet werden kann. Er schuldet dem Norge‐Fishing‐Club den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Norge‐Fishing‐Club verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Reisevertrag gekündigt, hat der Norge‐Fishing‐Club Anspruch auf Zahlung des Teils des Reisepreises bzgl. der von dem Kunden tatsächlich in Anspruch genommen Leistungen. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Leistungen für den Kunden von Interesse waren.
§ 14 Haftung
14.1 vertragliche Schadensersatzansprüche
14.1.1. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung gemäß § 13 Ziffer 13.2 und Ziffer 13.3. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Norge‐Fishing‐Club nicht zu vertreten hat. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
14.1.2. Die vertragliche Haftung von des Norge‐Fishing‐Clubs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Norge‐Fishing‐Club für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Norge‐Fishing‐Club gegenüber dem Kunden hierauf berufen. Leistungsträger sind alle wirtschaftlich und rechtlich selbständigen Unternehmer, die nicht den Weisungen von des Norge‐Fishing‐Clubs unterworfen sind.
14.1.3. Die Haftungssummen gelten pro Kunde und Reise.
14.2. Deliktische Schadensersatzansprüche
14.2.1 Die Haftung des Norge‐Fishing‐Clubs wegen deliktischer Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nur, soweit der Norge‐Fishing‐Club den Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig hervorgerufen hat.
14.2.2 Die Haftungssummen gelten pro Kunde und Reise.
14.3. Personen‐ oder Sachschäden
14.3.1. Jegliche Personen‐ oder Sachschäden, die während eines Aufenthalts in einem Ferienhaus oder auf See auftreten, sind vom Norge‐Fishing‐Club nicht zu vertreten, es sei denn, der Schaden wurde von den Norge‐Fishing‐ Club grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
14.4 Leistungsstörungen, Personen‐ und Sachschäden bei der Erbringung von Fremdleistungen, die der Norge‐Fishing‐Club lediglich vermittelt
14.4.1. Soweit der Norge‐Fishing‐Club lediglich Fremdleistungen im Sinne von § 3 vermittelt, haftet der Norge‐Fishing‐Club nicht für Leistungsstörungen, Personen‐ und Sachschäden und daraus resultierende Ansprüche, die im Rahmen der Rechtsbeziehungen zu den Erbringern der Fremdleistungen entstehen. Dies gilt nur, soweit der Norge‐Fishing‐Club diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und als solche für den Kunden erkennbar sind.
14.4.2. Der Norge‐Fishing‐Club vermittelt auf besonderen Wunsch des Kunden auch Boote anderer Anbieter. Insbesondere bei der eigenverantwortlichen Nutzung von Wasserfahrzeugen haftet der Norge‐Fishing‐Club ausschließlich dafür, dass das gemietete Boot dem Kunden zur Verfügung steht. Für die zugesicherte Qualität des Bootes ist der Leistungsträger dieser Fremdleistung verantwortlich. Unabhängig davon gilt in jedem Fall: Die Benutzung von Wasserfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Kunde hat vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote sicherzustellen.
Derjenige, der die Aufgabe des Bootsführers übernimmt, ist dazu verpflichtet, sich über alle geltenden Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu informieren und diese genau zu befolgen und sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten. Dieses betrifft insbesondere den Alkoholgenuss, Schwimmwestenpflicht und sonstige Regeln. Ferner ist unbedingt ein genauer Wetterbericht vor Fahrtantritt einzuholen und das Ziel und die Dauer der Ausfahrt bei den Betreuern vor Ort anzumelden. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst schuldhaft verursachten Schäden.
14.4.3. Der Norge‐Fishing‐Club übernimmt keine Haftung für die Menge und Qualität gefangener Fische, für wetterbedingte Beeinträchtigungen sowie für die eventuelle Änderung örtlicher Bestimmungen und Regeln, die den Fischfang betreffen, z. B. Fangbeschränkungen, Schonzeiten oder Mindestmaße.
§ 15 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen oder bei Vorliegen beanstandungswürdiger Gründe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) der örtlichen Reiseleitung oder dem Norge‐Fishing‐Club anzuzeigen.
§ 16 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Norge‐Fishing‐Club (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) geltend zu machen. Aus Beweisgründen empfiehlt der Norge‐Fishing‐Club, dies schriftlich zu erledigen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
16.2 Ansprüche des Kunden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die der Norge‐Fishing‐Club, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung hervorgerufen haben, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
16.3 Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
16.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
§ 17 Zoll‐, Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsvorschriften
17.1. Der Norge‐Fishing‐Club informiert Kunden, die Angehörige der EU‐Mitgliedstaaten sind, vor Reiseantritt über die für die vereinbarte Reise bestehenden Pass‐, Visa und Gesundheitsvorschriften. Alle übrigen Kunden haben sich vor Reiseantritt selbst zu informieren.
17.2. Für die Einhaltung aller Zoll‐, Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde ist ebenfalls selbst verantwortlich für die Einhaltung der bei der
Durchführung der Reise bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
17.3. Kosten, die aus der Nichtbeachtung oder Unkenntnis der in §17 Ziffer 17.2. benannten Vorschriften entstehen, trägt allein der Kunde. Dies betrifft auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückreise entstehen, wenn der Kunde aufgrund der Nichtbefolgung gesetzlicher Bestimmungen vorzeitig abreist.
§ 18 Haftung für Transport von Sportgepäck
18.1. Soweit der Kunde den Gepäckservice des Norge‐Fishing‐Clubs bzgl. des Sportgepäcks in Anspruch nimmt, so hat der Kunde dafür einzustehen, dass die gesetzlichen Vorschriften des Ausreise‐,Durchfuhr‐ und Einreiselandes (also von Deutschland, Schweden und Norwegen), nicht verletzt. Der Kunde steht für alle Rechtsfolgen ein, wenn er die Gesetze missachtet und gesetzliche Vorschriften verletzt. Insbesondere ist es ist verboten Zigaretten, Alkohol, Drogen und / oder sonstige von der Einfuhr‐/Ausfuhr verbotene Dinge sowie Lebensmittel in Ihre Gepäckstücke zu packen.
18.2. Mit Buchung des Gepäcktransfers erklärt sich der Kunde einverstanden, dass sein Gepäck auf die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert werden kann. Verweigert der Kunde die Gepäckdurchsicht, so ist der Norge‐Fishing‐Club berechtigt, den Gepäcktransfer abzulehnen. Die begründet keine Preisminderung.
§ 19 Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren
In Norwegen besteht eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren.
Die Norge‐Fishing‐Club Norway AS ist ein registriertes Angelcamp. Das bedeutet, es können 20 kg Fisch ausgeführt werden.
§ 20 Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Norge‐Fishing‐Club übermittelt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Reisevertragsverhältnisses erforderlich ist.
§ 21 Reiseversicherungen
Den Kunden wird der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung empfohlen. Der Norge‐Fishing‐Club wünscht Ihnen einen abwechslungsreichen und spannenden Urlaub in Norwegen!
Norge‐Fishing‐Club Norway AS
Vedvikveien 24,7993 Gutvik, Norwegen
styrets leder Mike Redelius
E‐Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.